Ebay ändert Bewertungssystem
Wie Ebay gestern bekannt gab, wird es in Zukunft sein Bewertungssystem für Verkäufer und Käufer überarbeiten. Hier die wesentlichen Änderungen:
Künftig werden Verkäufer ihre Käufer nur noch positiv bewerten können
Hiermit sollen Rachebewertungen von Verkäufern vermieden werden. Die Bewertungen von Käufern solllen hierdurch ehrlicher werden und die Scheu vor negativen Bewertungen (falls diese angebracht sind) abgelegt werden. Viele Käufer überlegen es sich im momentanen System doch lange, ob sie eine negative Bewertung vergeben, da sie mit einer negativen Rachebewertung des Verkäufers rechnen. Genauso ist es auch mir ergangen. Ist schon mehrere Jahre her (weshalb ich auch noch ein bisschen “ebayunerfahren” war); aber diese – zugleich einzige – negative Bewertung (eines Mitglieds, das kurz darauf von ebay gesperrt wurde) belastet mein Profil immer noch. Das wird sich aber bald durch diese weiteren Änderungen ändern:
Das Bewertungsprofil basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten
Wir entfernen alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen auch rückwirkend, wenn ein Käufer (oder Verkäufer) vom Handel ausgeschlossen wird.
Juhu, ich habe also bald wieder 100% positive Bewertungen!
Außerdem wird ebay noch weitere Änderungen einführen um auch Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen zu schützen. Zudem werden nun auch mehrere Bewertungen durch den gleichen Käufer jeweils einzeln gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen abgegeben wurden.
Ich finde die geplanten Änderungen allesamt sehr sinnvoll und das nicht nur weil ich davon doch sehr profitieren werde!
Außerdem hat ebay angekündigt, die Gebührenstruktur zu ändern. Mehr dazu bei golem.de und theinquirer.de
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25. Mai 2008 , 20:43h
Vorsicht bei Anbietern mit gewerblichem Mitgliedskonto
eBay bietet private und gewerbliche Mitgliederkonten. Jeder kann ein gewerbliches Mitgliedskonto anlegen, ohne eine Gewerbeberechtigung oder Vergleichbares vorlegen zu müssen. Nicht einmal die angegebene UID-Nummer wird auf Gültigkeit überprüft.
Der ungläubige Bieter möge sich am Beispiel meiner Angaben davon überzeugen, dass das tatsächlich so ist.
Stellt sich die Frage: wie soll ein (vor allem privater) Käufer wissen, ob sein als gewerblich deklarierter Verkäufer überhaupt rechtmäßig als solcher handelt?
Gewerbeabmeldung wird verlangt, Gewerbeanmeldung nicht
Der geneigte Leser wird sich fragen, warum ich das hier schreibe. Der Grund ist folgender: Ich wollte bei eBay im EU-Ausland Nettoeinkäufe tätigen. Das ist bei eBay möglich, wenn man im Mitglieskonto seine UID-Nummer hinterlegt (die ich als EDV-Dienstleister habe). Das ist jedoch nur bei einem gewerblichen Mitgliedskonto möglich. Also ein kurzer Mausklick, und schon wurde aus meinem privaten Konto ein gewerbliches. Kein weiterer Nachweis erforderlich. Doch was nun? Ich kann jetzt auch nur noch gewerblich verkaufen? Darf ich als EDV-Dienstleister ja gar nicht (zumindest nicht die Dinge, die auf eBay angeboten werden).
Also wieder zurück in den Änderungsdialog, und wieder auf “Privates Mitgliedskonto” geklickt. Danach zweimaliges Einloggen (einmal mit für die Domain ungültigem SSL-Zertifikat), um auf einem Namensänderungsformular zu landen. Dieses Formular läßt sich aber nicht abschicken, wenn der selbe Name wie vorher eingegeben wird. Also Dipl.-Ing. neben den Nachnamen geschrieben, um dann mitgeteilt zu bekommen, dass eine Gewerbeabmeldung vorzulegen sei.
Nun hilft nur noch eines: Kontaktaufnahme mit dem eBay-Support.
Widerprüchliche Informationen vom eBay-Support
Das Supportteam hat den richtigen vorgefertigten Textblock gefunden: man verstehe wohl, dass ich meine positiven Bewertungen behalten möchte, und dass mein Wunsch, das Konto wieder auf “privat” zu ändern, wohl legitim sei. Genau das waren meine Bedenken. Aber leider nicht möglich. Nicht ohne Gewerbeabmeldung.
Darauf hin antworte ich, dass ich dies “weder kundenfreundlich noch sonst was” finde. Als nächstes kommt ein weiteres Mail vom Support mit der Information, dass man meinem Wunsch auf Ummeldung auf ein privates Mitgliedskonto nachkommt, wenn ich nochmals das störrische Online-Namensänderungs-Formular ausfülle. Gesagt getan, e-Mail Verkehr mit dem Support beigelegt, und glücklich.
Doch nicht lange. Heute trudelt das nächste Mail vom Support an, dass es, wie bereits mitgeteilt, nicht möglich ist, ohne Gewerbeabmeldung den Kontotyp auf privat zu ändern. Und der gleiche vorgefertigte Textblock wie beim ersten Mail.
Und dann habe ich die UID-Nummer in meinen Kontoeinstellungen auf eine völlig unplausible Zahl geändert und dieses verlockende Angebot zusammengestellt: http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320256189586
01. Februar 2009 , 14:17h
Die von ebay für Oktober 2008 angekündigte Möglichkeit zur Überarbeitung von Bewertungen (vom Verkäufer zu beantragen) funktioniert laut dem Ebay Kundenservice aus technischen Gründen nicht (Anm. des Verfassers: In meinem Fall zumindest ) ! So konnte ich im November 2008 eine Überarbeitung beantragen, die Nachricht die angeblich an den Käufer gehen sollte, kam nie an, der daraufhin mehrmals kontaktierte ebay Kundenservice vertröstete mich jedesmal. Nach fast 3 Monaten habe ich nun immer noch eine negative Bewertung, obwohl der Käufer sich bereiterklärt hat, diese zurückzunehmen. Die Frist dafür ist natürlich längst abgelaufen …
Werde demnächst mein Konto bei ebay löschen lassen. Danke, ebay
((